RELEVANTE INFORMATIONEN ZUR GRÜNDUNG EINER FILIALE EINER STIFTUNG
Mit dem vorliegenden Text habe ich versucht, Ihnen zusammengefasst mitzuteilen, welche relevanten Schritte vorerst notwendig sind.
Bei Gründung einer Kooperation, einer Niederlassung oder Filiale bzw. Fusionierung in einer höheren Organisation mit ausländischen Vereinen und Stiftungen müssen die Anträge mit dem Vordruck 6 (EK-6) beim Ministerium eingereicht werden. Der Vordruck muss vierfach ausgefertigt sein.
Nötige Unterlagen bzw. Dokumente:
Bei Anträgen zur Gründung einer Filiale muss die Übersetzung der Satzung eingereicht werden.Der Eintrag im Auftragsbuch mit dem Beschluss über die Gründung einer Filiale in der Türkei, über angestrebte Aktivitäten, beauftragte bzw. bevollmächtigte Personen muss ins türkische übersetzt werden.Ausweiskopien der beauftragten bzw. bevollmächtigten PersonenPersonen ausländischer Herkunft müssen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seinKeywords: Rechtsanwalt Cihan Orhan, Rechtsanwalt in Ankara, Filiale Gründung in Ankara, İstanbul, İzmir, Anwaltkanzlei in der Türkei, Lawyer in Ankara
Anwaltskanzlei Cihan Orhan © Copyright 2019 | Alle Rechte vorbehalten. Haftungsausschluss: Diese Website unterliegt der türkischen Anwaltskammer für Berufsregeln und Vorschriften zum Werbeverbot. Die Website selbst, ihr Logo und ihr Inhalt dürfen nicht für Werbezwecke oder ähnliche Zwecke verwendet werden. Das Verlinken auf diese Website ist untersagt. Die auf unserer Website enthaltenen Informationen sind keine Rechtsgutachten oder Ratschläge