Büromuzda; yurt dışındaki başarılı uygulamaları da göz önüne alarak, Arabulucu ve İletişim Anabilim Dalı Öğretim Üyesi de olmak üzere Danışmanlarımız ile; Sistematik teknikler uygulayarak, tarafların birbirlerini anlamalarını sağlayarak, uyuşmazlıkları en hızlı ve güvenilir şekilde çözmek için azami çabayı göstermekteyiz.
Almanca ve İngilizce dillerinde de çalışmalarımızı yürütmekle birlikte; Almanya Federal Cumhuriyeti ve İsviçre Büyükelçiliklerinin Güvenilir Arabulucu ve Avukatlar listesinde de uzun zamandır başarılarımız ile yer almaktayız.
Mediation ist eine Konfliktlösungsmethode die Parteien, für Versammlungen und Gespräche, zusammen bringt um unter Anwendung von systematischen Techniken die Verständigung auszubauen, wodurch letztendlich die Parteien selbst die Lösung für ihre Probleme finden.
Um dies zu gewährleisten nimmt eine unparteiische und objektive dritte Person mit Fachausbildung für Mediation an den Treffen teil.
Ein Mediator ist eine natürliche Person die im Register für Mediatoren des Ministeriums eingetragen ist und die Aktivität der Mediation unter der Führung des Ministeriums durchführt.
Bei Unstimmigkeiten die aus Arbeiten oder Handlungen entstehen von auf die Parteien das unbehinderte Verfügungsrecht besitzen, einschließlich solche die Ausländer betreffen, ist Mediation geeignet. In diesem Zusammenhang sind Konflikte im Arbeitsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Verbraucherrecht etc. solange diese nicht die öffentliche Ordnung betreffen, für Mediation geeignet.
Den Beruf des Mediators können legal nur Juristen ausführen die im Register der Mediatoren registriert sind.
Die Parteien können sich, bevor sie Klage erheben oder während der Verhandlung einer Klage, auf den Antrag auf Mediation einigen. Ebenso kann eine Partei die Mediation beantragen und der anderen Partei den Vorschlag auf Antrag auf Mediation zusenden. Sollte dieses Angebot innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nicht beantwortet werden, zählt dieses als abgelehnt.
Das Gesetz für Mediation bei Rechtskonflikten ist in Kraft getreten und wird derzeit bereit sehr oft angewendet.
Am Ende der Mediationsaktivität dokumentieren die Parteien mit einem Protokoll das vom Mediator ausgestellt und unterzeichnet wird, ob sich diese geeinigt oder nicht geeinigt haben oder wie das Ergebnis der Mediationsaktivität aussehen wird. Dieses Protokoll wird Mediationseinigungsprotokoll genannt und ist für die Parteien bindend.
Die Parteien verlangen am Ende der Mediationsaktivität, falls diese zu einer Einigung gekommen sind, einen Vollstreckbarkeitsvermerk der auf dem Einigungsprotokoll seitens des Gerichts zu vermerken ist. Mit Ausführung dieses Vermerks erhält das Einigungsprotokoll das Gewicht eines Gerichtsbeschlusses und ist auf dieser Weise vollstreckbar.
Die Parteien können entscheiden in welchem Anteil und Höhe welche Partei für Kosten für Mediation aufkommt. Sollte diesbezüglich keine Entscheidung getroffen werden, tragen die Parteien die Kosten jeweils zur Hälfte.
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