Die Firmengründung in der Türkei
Diese Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann von ein oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Mit Ausnahme von Versicherungsgeschäften und Bankwesen können unter dem Mantel einer LtdS alle Arten von Handelsgeschäften betrieben werden, sofern diese in der Satzung der Unternehmung angegeben sind. Der Gesellschaftervertrag muss schriftlich niedergelegt und die Unterschriften aller Gesellschafter notariell beglaubigt werden. Er muss unter anderem folgende wichtige Angaben zur LtdS und deren Ausgestaltung enthalten: Name der Firma, Unternehmenssitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des eingetragenen Stammkapitals und die Höhe der von jedem Gesellschafter übernommenen Einlagen. Bei Gesellschaftsgründung ist seit dem Jahr 2015 eine Stammeinlage von mindestens 10.000 Türkische Lira (TL) vorgeschrieben. Das Stammkapital kann sowohl aus Geld- als auch aus Sacheinlagen bestehen. Jede GmbH verfügt von Gesetzes wegen über die zwei Organe Gesellschafterversammlung und Geschäftsführer.
Die Gesellschaft muss in das örtliche Handelsregister eingetragen werden. Nach erfolgtem Eintrag in das Handelsregister hat die neu gegründete Gesellschaft den Status einer juristischen Person. Für Verbindlichkeiten, die vor Eintragung in das Handelsregister entstanden sind, haften diejenigen persönlich und solidarisch, die im Namen der Gesellschaft gehandelt haben. Wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, dauert die Gründung einer Ltds im Durchschnitt ung.zwei Tage.
Die Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft benötigt allgemein folgende Schritte:
Erstellung einer Firmensatzung und ihre notarielle BeglaubigungNotarielle UnterschriftbeglaubigungenVerpflichtungserklärung gemäß Art. 29 der HandelsregisterordnungBankbeleg, aus dem hervorgeht, dass 4 Promille des Stammkapitals bereits an den Verbraucherfonds einbezahlt worden ist.Antragsformular für die Mitgliedschaft bei der HandelskammerVom ausländischen Gesellschafter alsjuristische Person:
a) Handelsregisterauszug versehen mit Apostille des Landgerichts gem. Haager Abkommen,b) Tätigkeitsbericht versehen mit Apostille des Landgerichts gem. Haager Abkommenc) Gesellschafterbeschluss oder Verwaltungsratsbeschluss (welche Zuständig ist) mit dem Inhalt, dass die im Ausland ansässige Firma X entschieden hat, in der Türkei eine Firma zu gründen bzw. sich an einer Firma zu beteiligen und sich durch Herrn/Frau X bei der Firma vertreten zu lassen. Dieser Beschluss muss von einem Notar in Deutschland beglaubigt und mit Apostille des Landgerichts gem. dem Haager Abkommen versehen sein.d) Eine Vollmacht für den Beauftragten der Firma, welcher in Ankara für die Firmengründung kommen wird. Dieser Vollmacht muss von einem Notar in Deutschland beglaubigt und mit Apostille des Landgerichts gem. dem Haager Abkommen versehen sein.als natürliche Person:
Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Das Stammkapital für eine GmbH beträgt 10.000,-TL (1€ / 3.4TL)
Das Stammkapital für eine Aktiengesellschaft beträgt 50.000,-TL
….. GESELLSCHAFTERBESCHLUSS –
In der ….X….. Gesellschafterversammlung vom ………… wurde einstimmig beschlossen, dass ……X..in der Türkei eine GmbH (Ltd. Şti.) mit einem Stammkapital von ………. türkische Lira sowie mit dem Sitz in Ankara (Türkei) mit Herrn ………… zusammen zu gründen. ……… wird die Geschäftsanteile % … bei der zu gründenden Gesellschaft übernehmen.
Herr ………. ist mit folgender Vollmacht bevollmächtigt alle Handlungen für die Gründung vorzunehmen.
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Unterschrift Unterschrift
–VOLLMACHT-
Wir ermächtigen Prof. Dr …….., Sohn von …………….., geb. am …………….. , in unserem Namen gemäß den Bestimmungen des Türkischen Handelsregistergesetzes Gesellschaft zu gründen, bei sämtlichen offiziellen Behörden, Instanzen, Institutionen, natürlichen und juristischen Personen sowie beim Türkischen Handelsregisteramt, Handelskammern usw. alle zu führenden gesetzliche Geschäfte zur Gründung der Gesellschaft mit voller Befugnis innerhalb der Grenzen der Republik Türkei zu führen, diese im Handelsregisterblatt veröffentlichen zu lassen, Gesellschaftsvertrag und alle Verträge der Gesellschaft auszustellen und zu unterzeichnen, Berichtigungen im Vertrag vorzunehmen, die Erklärungen zur Berichtigung beim betreffenden Notariat unterzeichnen zu lassen, die anzulegenden Gebühre und Abgaben anzulegen, die Mehrzahlungen zurückzuverlangen, alle gesetzliche Geschäfte zur Gründung der Gesellschaft, die wir führen sollen, mit voller Befugnis zu führen, uns hierfür zu vertreten, alle Dienstsachen und Formalitäten bei Direktionen für Betriebserlaubnisse für unsere gegründete und zu gründende Gesellschaft bei der Stadtverwaltungen und allen Stadtverwaltungen mit voller Befugnis vorzunehmen, Anträge zu stellen, Korrespondenz zu führen, Bescheide zu geben und zu erhalten, Zustellungen zu veranlassen und Zustellungen in Empfang zu nehmen, alle bei Steuerbehörden und Sozialversicherungsanstalt, zu führenden Dienstsachen und Geschäfte mit voller Befugnis zu führen, uns gemeinschaftlich oder je einzeln zu vertreten, ggf. durch die Vollmacht zum Teil oder im Ganzen die Drittpersonen zu ermächtigen, zu ernennen und abzuberufen.
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Unterschrift Unterschrift
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Cihan ORHAN
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